
In Leihhäusern kommt es immer wieder vor, dass Kunden ihre Wertgegenstände nicht mehr abholen oder den Pfandkredit nach der vereinbarten Laufzeit nicht tilgen können. Ist dies der Fall, werden die betreffenden Gegenstände im Rahmen einer Auktion versteigert. Somit sind die Wertgegenstände nach Ablauf einer gewissen Frist unwiederbringlich verloren, weshalb Kunden eines Leihhauses ihr Hab und Gut frühzeitig auslösen sollten, um keine böse Überraschung zu erleben.
Während die Auktion für die einstigen Eigentümer der zu versteigernden Wertgegenstände einen Verlust bedeutet, ist eine Auktion im Leihhaus für Sparfüchse die perfekte Gelegenheit, das eine oder andere Schnäppchen zu machen. In Anbetracht der Tatsache, dass Leihhäuser Wertgegenstände für gewöhnlich mit 25 bis 50 Prozent des aktuellen Wertes beleihen, liegt das Mindestgebot in der Regel entsprechend niedrig.
Ist der eigene Wertgegenstand erst einmal in der Auktion, hat man keine Chance mehr, diesen wieder auszulösen. Selbstverständlich steht es dem ehemaligen Eigentümer frei, ein Gebot abzugeben und auf diese Art und Weise die Auktion zu nutzen.
Unabhängig davon, wer den betreffenden Gegenstand am Ende ersteigert, ist dieser selbstverständlich der neue Eigentümer. Falls der Erlös der Auktion den noch offenen Pfandkredit nicht tilgen kann, bleibt das Leihhaus auf seinem Verlust sitzen, sodass Kunden eines Leihhauses keine weiteren Folgen, abgesehen vom Verlust ihres Wertgegenstandes, fürchten müssen. Liegt das höchste Gebot dahingegen über der Kreditsumme, kann der Kunde den Mehrerlös einfordern. Das Leihhaus trägt demnach das alleinige Risiko, muss den Gewinn aber an den Kunden aushändigen, der den jeweiligen Wertgegenstand verpfändet hat.
